Zum einen müssen die Anforderungen an die Mindestlaufbreite der Treppe erfüllt werden. Zum anderen müssen alle Eigentümer dem Treppenlift-Einbau zustimmen, da es sich um eine tiefgreifende bauliche Veränderung handelt. Falls der Treppenlift jedoch zwingend notwendig ist, um einer Mietpartei den barrierefreien Zugang zum Wohnraum zu ermöglichen, dürfen Vermieter (Eigentümer) dem Einbau nicht widersprechen. Die Kosten sind in diesem Fall jedoch von der Mietpartei zu tragen. Bei einem prophylaktischen Treppenlift-Einbau zur Wertsteigerung der Immobilie können die Kosten nur im Einzelfall auf die Mieter umgelegt werden.