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Real Treppenlift für Pflegekasse
Finanzielle Unterstützung für Barrierefreiheit

Treppenlift-Zuschuss durch die Pflegekasse

Alle wichtigen Informationen

Entdecken Sie, wie die Pflegekasse die Kosten für Ihren Treppenlift teilweise übernimmt. Machen Sie Ihr Zuhause sicherer und komfortabler – mit finanzieller Hilfe, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
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Information

Notwendigkeit:
Mobilität in den eigenen 4 Wänden

Ein Treppenlift kann für viele Menschen, die mit Mobilitätseinschränkungen leben, ein wahrer Lebensretter sein. Er ermöglicht nicht nur den sicheren Zugang zu allen Etagen des eigenen Zuhauses, sondern fördert auch die Selbstständigkeit und Lebensqualität. Doch die Anschaffung eines solchen Lifts kann teuer sein. Hier kommt die Pflegekasse ins Spiel. Gemäß gesetzlichen Regelungen bietet die Pflegekasse finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, zu denen auch der Einbau eines Treppenlifts zählt. Dieser Zuschuss dient dazu, die finanzielle Belastung für Betroffene und ihre Familien zu verringern und ihnen ein barrierefreies Leben zu ermöglichen.

Voraussetzungen für den Pflegekassenzuschuss

Pflegegrad:

Der Pflegegrad ist ein zentrales Element im deutschen Pflegesystem und dient dazu, den individuellen Hilfe- und Pflegebedarf einer Person zu bestimmen. Seit der Pflegereform 2017 gibt es fünf Pflegegrade, die den vormals genutzten drei Pflegestufen abgelöst haben. Jeder Pflegegrad beschreibt dabei einen bestimmten Grad an Selbstständigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit.

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Für den Zuschuss eines Treppenlifts von der Pflegekasse ist in der Regel ein anerkannter Pflegebedarf notwendig. Das bedeutet, dass die betroffene Person mindestens über Pflegegrad 1 verfügen sollte. Allerdings ist der Pflegegrad allein nicht das ausschlaggebende Kriterium für die Gewährung des Zuschusses. Vielmehr muss nachgewiesen werden, dass durch den Einbau des Treppenlifts eine konkrete Verbesserung des Wohnumfelds der pflegebedürftigen Person erreicht wird, die deren Selbstständigkeit und Lebensqualität erhöht.

Es ist wichtig zu betonen, dass der Zuschuss unabhängig vom Pflegegrad beantragt werden kann, solange ein anerkannter Pflegebedarf vorliegt. Allerdings kann die Höhe des Zuschusses variieren, je nachdem, welcher Pflegegrad vorliegt und wie dringend der Bedarf für den Treppenlift ist.

Wussten Sie...
  • ...dass die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 € pro pflegebedürftige Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewährt?
  • ...dass dieser Zuschuss nicht nur für den Einbau eines neuen Treppenlifts, sondern auch für gebrauchte Modelle beantragt werden kann?
  • ...dass bei mehreren pflegebedürftigen Personen im Haushalt der maximale Zuschuss sogar bis zu 16.000 € betragen kann?
  • ...dass der Zuschuss unabhängig vom Pflegegrad beantragt werden kann, solange ein anerkannter Pflegebedarf vorliegt?

Hinweis:

Bevor Sie einen Antrag auf einen Zuschuss für einen Treppenlift stellen, ist es ratsam, sich von einem unabhängigen Experten oder einem Treppenlift-Anbieter beraten zu lassen. Diese können Ihnen nicht nur bei der Auswahl des richtigen Lifts helfen, sondern auch wertvolle Tipps für den Antragsprozess geben und sicherstellen, dass alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Antragstellung erfüllt sind.

Nachweis des Bedarfs

Der Nachweis des Bedarfs ist ein entscheidender Schritt im Prozess der Beantragung eines Zuschusses für einen Treppenlift. Die Pflegekasse möchte sicherstellen, dass die finanzielle Unterstützung tatsächlich für eine notwendige und sinnvolle Maßnahme verwendet wird, die die Lebensqualität und Selbstständigkeit des Antragstellers verbessert.

Der Bedarf kann folgendermaßen nachgewiesen werden:

Medizinisches Gutachten

Der Nachweis des Bedarfs ist ein entscheidender Schritt im Prozess der Beantragung eines Zuschusses für einen Treppenlift. Die Pflegekasse möchte sicherstellen, dass die finanzielle Unterstützung tatsächlich für eine notwendige und sinnvolle Maßnahme verwendet wird, die die Lebensqualität und Selbstständigkeit des Antragstellers verbessert.

Fotografische Dokumentation

Fotos der aktuellen Wohnsituation, insbesondere der Treppe oder des Bereichs, in dem der Lift installiert werden soll, können hilfreich sein. Sie geben der Pflegekasse einen visuellen Eindruck von den räumlichen Gegebenheiten und den damit verbundenen Herausforderungen.

Persönliche Stellungnahme

Fotos der aktuellen Wohnsituation, insbesondere der Treppe oder des Bereichs, in dem der Lift installiert werden soll, können hilfreich sein. Sie geben der Pflegekasse einen visuellen Eindruck von den räumlichen Gegebenheiten und den damit verbundenen Herausforderungen.

Empfehlungen von Fachleuten

Empfehlungen oder Stellungnahmen von Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder anderen Fachleuten, die mit dem Antragsteller arbeiten, können den Bedarf weiter untermauern. Sie können aus ihrer professionellen Perspektive heraus argumentieren, warum ein Treppenlift die Mobilität und Unabhängigkeit des Antragstellers verbessern würde.

Hinweis:

Es ist wichtig zu betonen, dass die genauen Anforderungen und benötigten Dokumente je nach Pflegekasse variieren können. Daher ist es ratsam, sich im Vorfeld direkt bei der zuständigen Pflegekasse über die spezifischen Anforderungen zu informieren und sicherzustellen, dass alle notwendigen Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden.

Antragstellung:

Die Antragstellung für einen Zuschuss für einen Treppenlift bei der Pflegekasse ist ein formaler Prozess, der sorgfältig und gewissenhaft durchgeführt werden sollte, um die besten Chancen auf eine Genehmigung zu haben.

Tipps zum Ablauf der Antragsstellung:

Formulare der Pflegekasse:

Der erste Schritt besteht darin, die notwendigen Antragsformulare bei der zuständigen Pflegekasse anzufordern oder herunterzuladen. Diese Formulare sind speziell für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen vorgesehen und fragen gezielt nach den Informationen, die die Kasse benötigt, um über den Antrag zu entscheiden.

Detaillierte Kostenvoranschläge:

Es ist wichtig, detaillierte Kostenvoranschläge von verschiedenen Anbietern von Treppenliften beizufügen. Diese sollten sowohl die Kosten für den Lift selbst als auch für die Installation und mögliche zusätzliche Arbeiten enthalten.

Einbindung von Experten:

Es kann hilfreich sein, einen unabhängigen Experten oder Berater hinzuzuziehen, der Erfahrung mit der Antragstellung hat. Dieser kann wertvolle Tipps geben, wie der Antrag am besten formuliert und welche Unterlagen beigefügt werden sollten.

Vollständigkeit und Genauigkeit:

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass der Antrag vollständig und genau ist. Unvollständige oder fehlerhafte Anträge können zu Verzögerungen führen oder sogar abgelehnt werden.

Persönliche Begleitung:

Einige Pflegekassen bieten persönliche Beratungsgespräche an, in denen der Antragsteller seinen Bedarf schildern und Fragen zum Antragsprozess stellen kann. Es kann sinnvoll sein, dieses Angebot in Anspruch zu nehmen, um den Antrag zu stärken.

Bearbeitungszeit:

Nach Einreichung des Antrags sollte man sich auf eine gewisse Bearbeitungszeit einstellen. Die genaue Dauer kann je nach Pflegekasse und Arbeitsaufkommen variieren. Es ist jedoch ratsam, regelmäßig nach dem Stand der Bearbeitung zu fragen und sicherzustellen, dass keine zusätzlichen Informationen oder Dokumente benötigt werden.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:

Warum zählt der Einbau eines Treppenlifts dazu? Der Einbau eines Treppenlifts ist eine der effektivsten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, insbesondere für Menschen, die Schwierigkeiten beim Treppensteigen haben.

Ein Treppenlift ermöglicht es pflegebedürftigen Personen:

  • Mobilität zu erhalten: Viele Menschen sind ohne einen Treppenlift auf eine Etage ihres Hauses beschränkt. Ein Treppenlift gibt ihnen die Freiheit zurück, ihr gesamtes Zuhause zu nutzen.
  • Unabhängigkeit zu bewahren: Mit einem Treppenlift können pflegebedürftige Personen selbstständig zwischen den Stockwerken wechseln, ohne auf Hilfe angewiesen zu sein.
  • Sicherheit zu erhöhen: Treppen können insbesondere für ältere Menschen oder solche mit Mobilitätseinschränkungen gefährlich sein. Ein Treppenlift reduziert das Risiko von Stürzen und damit verbundenen Verletzungen erheblich.
  • Pflege zu erleichtern: Für Pflegekräfte oder Angehörige kann es körperlich anstrengend sein, eine pflegebedürftige Person die Treppe hinauf oder hinunter zu helfen. Ein Treppenlift erleichtert diese Aufgabe erheblich.

Durch diese Vorteile trägt der Einbau eines Treppenlifts maßgeblich dazu bei, das häusliche Umfeld an die Bedürfnisse und Fähigkeiten pflegebedürftiger Personen anzupassen und ihre Lebensqualität zu verbessern. Daher wird er als wohnumfeldverbessernde Maßnahme anerkannt und kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse bezuschusst werden.

Definition:

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind gezielte Anpassungen und Veränderungen im häuslichen Umfeld einer pflegebedürftigen Person, die dazu dienen, die Selbstständigkeit dieser Person zu erhalten oder zu fördern und die Pflege zu Hause zu erleichtern. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Lebensqualität zu erhöhen, das Risiko von Unfällen zu minimieren und die Abhängigkeit von Pflegekräften oder Angehörigen zu reduzieren.

Informationen
Beispiele für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  • Einbau von Rampen für Rollstuhlfahrer.
  • Installation von Haltegriffen in Badezimmern und Toiletten.
  • Anpassung von Türen und Durchgängen, um sie rollstuhlgerecht zu machen.
  • Einbau von Treppenliften oder Plattformliften.
  • Anpassung der Küchenarbeitsflächen für Menschen im Rollstuhl.
  • Installation von Notrufsystemen.

Kostenvoranschlag

Bedeutung des Kostenvoranschlags für den Antragsprozess: Ein Kostenvoranschlag ist ein essenzieller Bestandteil des Antragsprozesses für einen Zuschuss von der Pflegekasse. Er gibt der Kasse einen detaillierten Überblick über die voraussichtlichen Kosten der geplanten wohnumfeldverbessernden Maßnahme. Auf Basis dieses Kostenvoranschlags entscheidet die Pflegekasse, in welcher Höhe sie einen Zuschuss gewährt. Ein vollständiger und detaillierter Kostenvoranschlag kann den Antragsprozess beschleunigen und die Chancen auf eine höhere Bezuschussung erhöhen.

Welche Informationen sollte ein Kostenvoranschlag enthalten? Ein Kostenvoranschlag für einen Treppenlift sollte folgende Informationen beinhalten:

  • Anbieterinformationen:
    Name, Adresse, Kontaktdaten und gegebenenfalls die Handelsregisternummer des Anbieters.
  • Detaillierte Produktbeschreibung:
    Art des Treppenlifts (z.B. Sitzlift, Plattformlift), technische Spezifikationen, eventuelle Sonderausstattungen und andere relevante Details.
  • Preis:
    Der Gesamtpreis des Treppenlifts inklusive aller Komponenten und Sonderausstattungen.
  • Montagekosten:
    Eine Aufschlüsselung der Kosten für die Installation des Treppenlifts.
  • Weitere Kosten:
    Eventuelle Zusatzkosten, z.B. für Anfahrt, Beratung oder spezielle Anpassungen.
  • Garantie und Service:
    Informationen über die Garantiedauer, inkludierte Serviceleistungen und eventuelle Wartungsverträge.
  • Zahlungsbedingungen: 
    Informationen über Anzahlung, Ratenzahlungsmöglichkeiten und andere relevante Zahlungsdetails.
  • Gültigkeitsdauer: 
    Ein Datum, bis zu dem der Kostenvoranschlag gültig ist.
  • Unterschrift:
    Eine Unterschrift des Anbieters oder eines bevollmächtigten Vertreters, um die Richtigkeit und Verbindlichkeit des Kostenvoranschlags zu bestätigen.

Hinweis:

Ein gut strukturierter und detaillierter Kostenvoranschlag erleichtert nicht nur den Antragsprozess bei der Pflegekasse, sondern gibt auch dem Antragsteller eine klare Vorstellung von den zu erwartenden Kosten und Leistungen. Es ist daher ratsam, sich bei mehreren Anbietern Kostenvoranschläge einzuholen und diese sorgfältig zu vergleichen, bevor man eine Entscheidung trifft.

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  • Beratung über Fördermöglichkeitne
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Eigener Beitrag

Erklärung, ob und in welchem Umfang ein eigener finanzieller Beitrag des Antragstellers erforderlich ist: Die Pflegekasse übernimmt im Rahmen der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, zu denen auch der Einbau eines Treppenlifts zählt, einen Zuschuss von bis zu 4.000 € pro pflegebedürftige Person. Dieser Betrag deckt jedoch nicht immer die gesamten Kosten des Treppenlifts und seiner Installation. Der darüber hinausgehende Betrag muss vom Antragsteller selbst getragen werden und stellt den sogenannten "eigenen Beitrag" dar.

Es ist wichtig zu beachten, dass bei mehreren pflegebedürftigen Personen in einem Haushalt der Zuschussbetrag kumuliert werden kann, wodurch sich der maximale Zuschuss erhöhen kann. Beispielsweise können bei zwei pflegebedürftigen Personen in einem Haushalt bis zu 8.000 € als Zuschuss beantragt werden.

Wie wird der eigene Beitrag berechnet? Der eigene Beitrag wird wie folgt berechnet:

  • Gesamtkosten des Projekts: 
    Hierzu zählen der Preis des Treppenlifts, Montagekosten, eventuelle Zusatzkosten und alle weiteren anfallenden Gebühren.
  • Abzüglich des Zuschusses der Pflegekasse:
    Je nach Pflegegrad und individueller Situation wird ein Zuschuss von bis zu 4.000 € pro pflegebedürftige Person gewährt.
  • Ergebnis = Eigener Beitrag: 
    Die Differenz zwischen den Gesamtkosten und dem Zuschuss der Pflegekasse stellt den eigenen Beitrag dar, den der Antragsteller selbst tragen muss.

Hinweis:

Es ist ratsam, sich vorab genau über die zu erwartenden Kosten und den möglichen Zuschuss zu informieren, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden. Einige Anbieter von Treppenliften bieten auch Finanzierungsmöglichkeiten an, um den eigenen Beitrag in monatlichen Raten zu begleichen. Es lohnt sich, diesbezüglich verschiedene Angebote zu vergleichen und sich umfassend zu informieren.

Kostenberechnung
Berechnungsbeispiel:
  • Beispiel:
    Wenn ein Treppenlift inklusive Montage 6.000 € kostet und die Pflegekasse einen Zuschuss von 4.000 € gewährt, beträgt der eigene Beitrag 2.000 €.

Weitere Voraussetzungen

Gibt es sonstige Voraussetzungen, die für den Zuschuss erfüllt sein müssen?

Ja, neben der Feststellung eines Pflegegrades und dem Nachweis der Notwendigkeit eines Treppenlifts gibt es weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um einen Zuschuss von der Pflegekasse zu erhalten:

Zustimmung des Vermieters

Für Mieter ist es unerlässlich, vor der Installation eines Treppenlifts die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Obwohl das Gesetz das Recht auf barrierefreies Wohnen unterstützt, sollte man sicherstellen, dass der Vermieter keine Einwände gegen den Einbau hat. Es ist ratsam, diese Zustimmung schriftlich zu dokumentieren.

Technische Voraussetzungen am Gebäude

Das Gebäude muss technisch in der Lage sein, einen Treppenlift zu tragen und zu unterstützen. Dies beinhaltet die Stabilität der Treppe, ausreichenden Platz für die Installation und die Möglichkeit, den Lift sicher zu montieren. Ein Fachmann sollte das Gebäude vorab inspizieren, um sicherzustellen, dass alle technischen Voraussetzungen erfüllt sind.

Dauerhafte Nutzung:

Die Pflegekasse gewährt den Zuschuss in der Erwartung, dass der Treppenlift dauerhaft genutzt wird. Das bedeutet, dass der Antragsteller beabsichtigen sollte, langfristig in der betreffenden Immobilie zu wohnen.

Kostenvoranschlag

Wie bereits erwähnt, ist ein detaillierter Kostenvoranschlag erforderlich, der alle anfallenden Kosten für den Treppenlift und seine Installation auflistet.

Keine vorherige Installation

Der Zuschuss wird nur gewährt, wenn der Treppenlift noch nicht installiert wurde. Das bedeutet, dass man zunächst den Antrag stellen und die Genehmigung der Pflegekasse abwarten sollte, bevor man mit der Installation beginnt.

Hinweis:

Es ist wichtig, alle Voraussetzungen sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind, bevor man den Antrag stellt. Dies erhöht die Chancen, den maximal möglichen Zuschuss zu erhalten und vermeidet mögliche Enttäuschungen oder finanzielle Belastungen.

Beantragung

Wie man den Zuschuss der Pflegekasse beantragt:

Vorgehen in 4 Schritten:

1. Vorbereitung:
  • Ermittlung des Bedarfs: 
    Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie sicherstellen, dass ein Treppenlift tatsächlich notwendig ist und Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht.
  • Einholen eines Kostenvoranschlags: Kontaktieren Sie verschiedene Anbieter und lassen Sie sich detaillierte Kostenvoranschläge geben. Dies hilft nicht nur bei der Budgetplanung, sondern ist auch für den Antrag erforderlich.
2. Antragsprozess Schritt für Schritt:
  • Antragsformular besorgen:
    Das benötigte Formular erhalten Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse. Oftmals sind diese Formulare auch online verfügbar.
  • Ausfüllen des Antrags:
    Füllen Sie das Formular sorgfältig und vollständig aus. Bei Unklarheiten können Sie sich an Ihre Pflegekasse wenden.
  • Einreichen des Antrags:
    Senden Sie den Antrag zusammen mit dem Kostenvoranschlag und ggf. weiteren benötigten Unterlagen an Ihre Pflegekasse.
  • Warten auf die Entscheidung:
    Nach Einreichung des Antrags prüft die Pflegekasse diesen und informiert Sie schriftlich über ihre Entscheidung.
3. Benötigte Dokumente:
  • Kostenvoranschlag:
    Dieser sollte detailliert alle Kosten für den Treppenlift und die Installation auflisten.
  • Ärztliche Bescheinigung:
    In einigen Fällen kann eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit des Treppenlifts erforderlich sein.
  • Fotos der Treppe:
    Diese können helfen, die Situation vor Ort zu verdeutlichen.
  • Zustimmung des Vermieters:
    Falls Sie in einer Mietwohnung leben, benötigen Sie die schriftliche Zustimmung Ihres Vermieters für den Einbau des Treppenlifts.
4. Wo man die Dokumente bekommt:
  • Pflegekasse:
    Das Antragsformular und Informationen zu weiteren benötigten Unterlagen erhalten Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse.
  • Treppenlift-Anbieter:
    Den Kostenvoranschlag erhalten Sie von dem Unternehmen, das den Treppenlift installieren soll.
  • Arzt: 
    Falls benötigt, kann Ihr behandelnder Arzt eine Bescheinigung über die Notwendigkeit des Treppenlifts ausstellen.
  • Vermieter:
    Die schriftliche Zustimmung für den Einbau des Treppenlifts sollten Sie direkt bei Ihrem Vermieter einholen.

Hinweis:

Durch das Befolgen dieser Schritte und das sorgfältige Sammeln aller benötigten Dokumente können Sie den Antragsprozess reibungslos gestalten und Ihre Chancen auf einen Zuschuss von der Pflegekasse maximieren.

Wieviel wird Bezuschusst?

Höhe des Zuschusses der Pflegekasse

Die Pflegekasse bietet diesen Zuschuss an, um die Lebensqualität von pflegebedürftigen Menschen zu erhöhen und ihnen ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Der Zuschuss zielt darauf ab, finanzielle Hürden abzubauen, die mit der Anschaffung und Installation eines Treppenlifts verbunden sind, und somit eine barrierefreie und sichere häusliche Umgebung zu schaffen.

Bestimmungsfaktoen für die Höhe:

1. Einflussfaktoren:
  • Die Höhe des Zuschusses wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Dazu gehören unter anderem der Pflegegrad der betroffenen Person, die individuelle Bedürftigkeit und die Gesamtkosten des Treppenlifts. Während der Pflegegrad die Grundvoraussetzung für die Beantragung darstellt, spielen auch die spezifischen Umstände und der Bedarf der pflegebedürftigen Person eine Rolle bei der Bestimmung der Zuschusshöhe.
2. Berechnungsgrundlage
  • Der Zuschuss wird in der Regel als fester Betrag bis zu einer bestimmten Obergrenze gewährt. Die genaue Höhe orientiert sich an den Gesamtkosten für den Kauf und die Installation des Treppenlifts sowie an den individuellen Bedingungen des Antragstellers.
3. Finanzielle Obergrenzen
  • Maximaler Zuschussbetrag:
    Die Pflegekasse gewährt einen maximalen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro pflegebedürftiger Person. Dieser Betrag kann in bestimmten Fällen, etwa bei mehreren pflegebedürftigen Personen im Haushalt, kumuliert werden, wobei die Gesamtfördersumme maximal 16.000 Euro betragen kann.

Tipp:

Es kann sehr hilfreich sein, vor der Antragstellung eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Dies kann entweder durch einen unabhängigen Experten oder direkt durch die Pflegekasse erfolgen. Eine solche Beratung hilft dabei, den Antrag so zu gestalten, dass alle erforderlichen Kriterien erfüllt werden und erhöht somit die Erfolgschancen.

Grundlegendes zur Förderung:

Ein Zuschuss von der Pflegekasse für Treppenlifte ist eine finanzielle Unterstützung, die Personen mit anerkanntem Pflegebedarf gewährt wird. Der Zweck dieses Zuschusses ist es, die Kosten für den Einbau eines Treppenlifts teilweise oder ganz zu übernehmen, um das Wohnumfeld der pflegebedürftigen Person zu verbessern und ihre Mobilität und Selbstständigkeit im eigenen Zuhause zu fördern.

Kostenberechnung
Beispielrechnungen
  • Fall 1:
    Bei einem Treppenlift, dessen Gesamtkosten inklusive Installation 6.000 Euro betragen, und einem Pflegegrad 2, kann der Antragsteller mit einem Zuschuss von bis zu 4.000 Euro rechnen. Der eigene Beitrag würde in diesem Fall 2.000 Euro betragen.

  • Fall 2:

    In einem Haushalt mit zwei pflegebedürftigen Personen (beide mit Pflegegrad 3), bei dem die Gesamtkosten für einen Treppenlift 10.000 Euro betragen, kann ein kombinierter Zuschuss von bis zu 8.000 Euro beantragt werden. Der eigene Beitrag würde hier 2.000 Euro betragen.
Expertenwissen

Häufige Fragen zum Thema Förderung der Pflegekasse

Um einen Zuschuss zu erhalten, muss eine anerkannte Pflegebedürftigkeit vorliegen. Zudem muss der Treppenlift dazu beitragen, die häusliche Pflege zu erleichtern oder die selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherzustellen.
Die Pflegekasse gewährt für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, zu denen auch Treppenlifte zählen, einen Zuschuss von bis zu 4.000 € pro Maßnahme.
ein, der Antrag auf Zuschuss sollte vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Nachträgliche Anträge werden in der Regel nicht berücksichtigt.
Nein, der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, auch wenn Sie umziehen oder der Treppenlift nicht mehr benötigt wird.
Nein, der Zuschuss der Pflegekasse deckt in der Regel nur die Anschaffungs- und Einbaukosten ab. Wartungs- und Reparaturkosten müssen selbst getragen werden.
Die Bearbeitungszeit kann variieren, liegt aber in der Regel bei wenigen Wochen bis zu zwei Monaten.
Bei einer Ablehnung haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Es empfiehlt sich, die Ablehnungsgründe genau zu prüfen und gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen oder ein ärztliches Attest nachzureichen.
Ja, auch für gebrauchte Treppenlifte kann ein Zuschuss beantragt werden, sofern sie den Anforderungen der Pflegekasse entsprechen und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Es ist empfehlenswert, mehrere Kostenvoranschläge einzuholen, um der Pflegekasse die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme nachzuweisen. Es ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
Ja, es ist möglich, den Zuschuss der Pflegekasse mit anderen Fördermitteln zu kombinieren, beispielsweise mit kommunalen Zuschüssen oder Krediten der KfW-Bank. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Summe der Zuschüsse den Gesamtpreis des Treppenlifts nicht übersteigt.

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