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Real Treppenlift für Regionale Zuschüsse
Finanzielle Unterstützung für Ihre Mobilität

Regionale Zuschüsse

Alle Förderungen im Überblick

Entdecken Sie, wie regionale Zuschüsse in Deutschland den Einbau von Treppenliften unterstützen können. Ob Eigentümer oder Mieter, wir informieren Sie über finanzielle Hilfen, die Ihr Zuhause barrierefrei und sicherer machen. Holen Sie sich alle wichtigen Infos zu Förderprogrammen und sichern Sie sich wertvolle Tipps, um maximale Unterstützung zu erhalten. 
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Regionale Unterstützung:

Förderung Ihres Treppenliftes der Bundesländer

In Deutschland wächst das Bewusstsein für Barrierefreiheit stetig. Dies zeigt sich nicht nur in baulichen Anforderungen, sondern auch in finanziellen Unterstützungen, die von verschiedenen regionalen Stellen bereitgestellt werden. Regionale Zuschüsse für Treppenlifte sind ein zentrales Instrument, das diesen positiven Wandel unterstützt. Sie haben eine klare Mission: Die Schaffung barrierefreier Wohnräume, um Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Zielgruppen der Förderung

Eigentümer

Eigentümer von Immobilien haben in Deutschland vielfältige Möglichkeiten, regionale Zuschüsse für den Einbau von Treppenliften zu beantragen. Die Schaffung barrierefreier Wohnräume dient nicht nur dem eigenen Komfort und der Sicherheit, sondern kann auch den Wert der Immobilie steigern.

  • Landesspezifische Förderungen:
    Viele Bundesländer bieten spezielle Fördertöpfe für barrierefreie Umbaumaßnahmen. Beispielsweise hat Nordrhein-Westfalen das Programm "Altersgerecht Umbauen" ins Leben gerufen, das Zuschüsse für den Einbau von Treppenliften bereitstellt.
  • Steuerliche Vorteile:
    Die Kosten für den Einbau eines Treppenlifts können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
  • Wertsteigerung der Immobilie:
    Barrierefreie Wohnräume sind insbesondere für ältere Menschen attraktiv und können bei einem späteren Verkauf der Immobilie einen Mehrwert darstellen.

Für den Zuschuss eines Treppenlifts von der Pflegekasse ist in der Regel ein anerkannter Pflegebedarf notwendig. Das bedeutet, dass die betroffene Person mindestens über Pflegegrad 1 verfügen sollte. Allerdings ist der Pflegegrad allein nicht das ausschlaggebende Kriterium für die Gewährung des Zuschusses. Vielmehr muss nachgewiesen werden, dass durch den Einbau des Treppenlifts eine konkrete Verbesserung des Wohnumfelds der pflegebedürftigen Person erreicht wird, die deren Selbstständigkeit und Lebensqualität erhöht.

Es ist wichtig zu betonen, dass der Zuschuss unabhängig vom Pflegegrad beantragt werden kann, solange ein anerkannter Pflegebedarf vorliegt. Allerdings kann die Höhe des Zuschusses variieren, je nachdem, welcher Pflegegrad vorliegt und wie dringend der Bedarf für den Treppenlift ist.

Tipp für Eigentümer:

Es lohnt sich, frühzeitig Beratungsstellen oder die zuständige Landesbank zu kontaktieren, um sich über die genauen Konditionen und Antragsverfahren zu informieren.

Mieter

Auch Mieter können von regionalen Zuschüssen für Treppenlifte profitieren. Allerdings sind hierbei einige Besonderheiten zu beachten, da die Zustimmung des Vermieters erforderlich ist.

  • Zustimmung des Vermieters:
    Bevor ein Treppenlift eingebaut werden kann, muss der Vermieter zustimmen. In der Regel sind Vermieter kooperativ, insbesondere wenn der Einbau durch Zuschüsse finanziert wird und keine Kosten für sie entstehen.
  • Rückbau:
    Bei einem Auszug kann der Vermieter verlangen, dass der Treppenlift wieder entfernt wird. Hierbei können erneut Kosten entstehen, die jedoch oft durch den Verkauf des Lifts gedeckt werden können.
  • Kommunale Unterstützung:
    Viele Kommunen bieten spezielle Beratungsangebote für Mieter an, die über regionale Zuschüsse und die notwendigen Schritte für den Einbau eines Treppenlifts informieren.

Tipp für Mieter:

Es ist ratsam, vor Beantragung eines Zuschusses das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und alle Details schriftlich festzuhalten, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.

Wussten Sie...
  • In vielen Bundesländern gibt es spezielle Fördertöpfe, die gezielt für barrierefreie Umbaumaßnahmen, einschließlich der Installation von Treppenliften, vorgesehen sind. Diese Unterstützung kann sowohl von Eigentümern als auch von Mietern in Anspruch genommen werden.

Hinweis:

Es ist wichtig, sich regelmäßig über aktuelle Förderprogramme zu informieren, da diese sich ändern und weiterentwickeln können. Einige Landesbanken und regionale Institutionen bieten nicht nur Zuschüsse, sondern auch günstige Darlehen für barrierefreie Umbauten an.

Finanzielle Unterstützung für Barrierefreiheit:

Ein Wegweiser zu Direkten Zuschüssen und Günstigen Darlehen

In Deutschland wird der Weg zur Barrierefreiheit im eigenen Zuhause durch diverse finanzielle Hilfsangebote erleichtert. Insbesondere der Einbau von Treppenliften, eine entscheidende Maßnahme für mehr Lebensqualität und Unabhängigkeit, kann durch direkte Zuschüsse und günstige Darlehen unterstützt werden. Diese Förderungen, angeboten von verschiedenen Bundesländern und Kommunen, zielen darauf ab, den Einbau von Treppenliften finanziell erschwinglicher zu machen. Hier erfahren Sie, wie Sie von diesen Programmen profitieren können, welche Voraussetzungen gelten und wie die einzelnen Fördertypen – von nicht rückzahlbaren Zuschüssen bis zu zinsgünstigen Krediten – Ihr Vorhaben unterstützen.

Direkte Zuschüsse

Direkte Zuschüsse sind finanzielle Unterstützungen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Sie werden in der Regel einmalig gewährt und sollen den Einbau von Treppenliften und anderen barrierefreien Maßnahmen erleichtern.

Weitere Informationen:

  • Regionale Programme:
    Viele Bundesländer und Kommunen bieten eigene Fördertöpfe für barrierefreie Umbauten. Beispielsweise unterstützt das Land Bayern mit dem Programm "Bayern Barrierefrei" den Einbau von Treppenliften mit direkten Zuschüssen.
  • Voraussetzungen:
    Die Gewährung von Zuschüssen ist oft an bestimmte Voraussetzungen gebunden, wie z.B. ein bestimmtes Alter oder einen Pflegegrad.
  • Beispiel:
    Frau Müller aus Stuttgart beantragt für den Einbau eines Treppenlifts in ihrem Einfamilienhaus einen direkten Zuschuss über das regionale Programm ihrer Kommune und erhält eine finanzielle Unterstützung von 4.000 Euro.

Günstige Darlehen

Günstige Darlehen sind zinsverbilligte Kredite, die speziell für den Einbau von Treppenliften und andere barrierefreie Maßnahmen angeboten werden. Sie müssen zwar zurückgezahlt werden, bieten aber oft deutlich bessere Konditionen als herkömmliche Bankkredite.

Weitere Informationen:

  • Regionale Angebote:
    Einige Bundesländer und Kommunen bieten neben direkten Zuschüssen auch günstige Darlehen für barrierefreie Umbaumaßnahmen an. Diese Darlehen werden oft über regionale Banken oder Sparkassen abgewickelt.
  • Rückzahlungsmodalitäten:
    Die Laufzeiten und Zinssätze der Darlehen variieren je nach Anbieter und Programm. Es lohnt sich, verschiedene regionale Angebote zu vergleichen.
  • Beispiel:
    Herr Schmidt aus Bremen möchte einen Treppenlift einbauen lassen und entscheidet sich für ein günstiges Darlehen seiner Kommune. Er erhält einen Kredit über 8.000 Euro zu einem Zinssatz von 1% p.a. und einer Laufzeit von 8 Jahren.

Tipp:

Oftmals sind die Fördermittel begrenzt und werden nach dem "Windhundprinzip" vergeben. Es lohnt sich also, sich frühzeitig über mögliche Förderungen zu informieren und Anträge rechtzeitig zu stellen.

Landesbanken und ihre Angebote:

Regionale Förderungen für Treppenlifte in den Bundesländern

Baden-Württemberg

Die L-Bank fördert mit dem Programm "Wohnen mit Zukunft: Erleichtert im Alltag" barrierefreie Umbaumaßnahmen. Die maximale Fördersumme kann bis zu 50% der förderfähigen Kosten betragen, jedoch maximal 5.000 € pro Wohneinheit.

Bayern

Die Bayerische Landesbodenkreditanstalt unterstützt barrierefreie Maßnahmen mit bis zu 10.000 € pro Maßnahme, abhängig von den Gesamtkosten des Projekts. Der Zuschuss ist einkommensabhängig und wird als leistungsloses und tilgungsfreies Darlehen bezeichnet. Die Förderung umfasst Umbauten an Mietwohnungen und Eigentum. Es gibt spezifische Fördervoraussetzungen und Einkommensgrenzen.

Berlin

Das Land Berlin bietet über die Investitionsbank Berlin (IBB) bis zu 8.000 € Zuschuss für barrierefreie Wohnraumanpassungen.

Brandenburg

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) stellt Zuschüsse für die behindertengerechte Anpassung von Wohnraum zur Verfügung. Der Zuschuss beträgt bis zu 90% der förderfähigen Kosten, mit einem Höchstsatz von 12.000 € für bauliche Maßnahmen und 14.000 € für den Einbau von Hilfsmitteln.

Bremen

Die Bremer Aufbau-Bank (BAB) fördert barrierefreies Wohnen mit bis zu 6.000 € pro Maßnahme.

Hamburg

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) unterstützt barrierefreie Umbaumaßnahmen mit bis zu 5.000 €.

Hessen

Die WI-Bank fördert den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum. Pro Wohneinheit ist ein Kostenzuschuss von bis zu 30.000 Euro möglich, wobei für einzelne Maßnahmen wie Lift- oder Aufzugeinbau der Zuschuss auf 6.500 Euro begrenzt ist.

Mecklenburg-Vorpommern

Die Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern unterstützt barrierefreie Wohnraumanpassungen mit bis zu 8.000 €.

Niedersachsen

Die NBank fördert barrierefreies Wohnen mit bis zu 4.000 € pro Maßnahme.

Nordrhein-Westfalen

Die NRW.BANK bietet das Programm "NRW.BANK.Wohnraum modernisieren" mit Zuschüssen von bis zu 10.000 €.

Rheinland-Pfalz

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) fördert barrierefreie Maßnahmen mit bis zu 6.000 €.

Saarland

Das Saarland unterstützt über die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) barrierefreies Wohnen mit bis zu 5.000 €.

Sachsen

Die Sächsische Aufbaubank (SAB) hat das Programm "Barrierefreies Bauen" mit Zuschüssen von bis zu 8.000 €.

Sachsen-Anhalt

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt fördert barrierefreie Wohnraumanpassungen mit bis zu 6.000 €.

Schleswig-Holstein

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) unterstützt mit dem Programm "Wohnen im Alter" barrierefreie Umbaumaßnahmen mit bis zu 5.000 €.

Thüringen

Das Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm (ThüBaFF) bietet Zuschüsse in Höhe von 80% der förderfähigen Ausgaben. Das Programm ist für Privatpersonen, Unternehmen oder Gemeinden geeignet und umfasst verschiedene Bereiche der Barrierefreiheit.

Tipp:

Oftmals sind die Fördermittel begrenzt und werden nach dem "Windhundprinzip" vergeben. Es lohnt sich also, sich frühzeitig über mögliche Förderungen zu informieren und Anträge rechtzeitig zu stellen.

Expertenwissen

Häufige Fragen zum Thema Förderung der Bundesländer

Regionale Zuschüsse sind finanzielle Unterstützungen, die von den Bundesländern oder Kommunen gewährt werden, um den Einbau von Treppenliften und die Schaffung barrierefreier Wohnräume zu fördern.
Während Bundeszuschüsse in ganz Deutschland einheitlich geregelt sind, können regionale Zuschüsse je nach Bundesland variieren. Sie ergänzen oft die Bundesförderung und haben eigene Kriterien und Fördersummen.
Die jeweilige Landesbank oder das zuständige Förderinstitut Ihres Bundeslandes bietet detaillierte Informationen zu den verfügbaren Förderprogrammen.
Ja, die maximale Fördersumme variiert je nach Bundesland und Programm. Es ist ratsam, sich direkt bei der jeweiligen Landesbank zu informieren.
In vielen Fällen ja. Es ist jedoch wichtig, die Kombinierbarkeit der verschiedenen Zuschüsse im Vorfeld zu klären.
Die Voraussetzungen können je nach Bundesland und Programm variieren. Häufig sind bestimmte Einkommensgrenzen, der Nachweis des Bedarfs oder technische Anforderungen relevant.
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Bundesland und Auslastung des zuständigen Förderinstituts. Es ist empfehlenswert, frühzeitig den Antrag zu stellen.
In den meisten Fällen handelt es sich bei den Zuschüssen um nicht rückzahlbare Fördermittel. Es gibt jedoch auch günstige Darlehen, die zurückgezahlt werden müssen.
Das hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab. Einige Bundesländer fördern auch den Einbau von gebrauchten Treppenliften, andere nicht.
Die Bedingungen im Falle eines Umzugs sind je nach Förderprogramm unterschiedlich geregelt. In einigen Fällen kann eine anteilige Rückzahlung des Zuschusses erforderlich sein, wenn der Treppenlift nicht am ursprünglichen Einbauort verbleibt.

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