Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) spielt eine zentrale Rolle in der Förderung von barrierefreien Umbaumaßnahmen in Deutschland. Seit ihrer Gründung im Jahr 1949 hat sich die KfW zu einer weltweit führenden nationalen Förderbank entwickelt. Einer ihrer Schwerpunkte liegt in der Unterstützung von Privatpersonen, die ihre Wohnräume altersgerecht umbauen möchten – dazu gehört auch der Einbau von Treppenliften.
Die KfW bietet hierfür spezielle Förderprogramme an. Eines dieser Programme ist der „Investitionszuschuss 455-B“ für altersgerechtes Umbauen. Dieser Zuschuss ist nicht rückzahlbar und kann bis zu 6.250 € pro Wohneinheit betragen. Er zielt darauf ab, Barrieren im Wohnbereich zu reduzieren und somit den Wohnkomfort für Menschen mit eingeschränkter Mobilität zu erhöhen. Der KfW Kredit 159 stellt eine weitere Option dar, die Modernisierungsmaßnahmen wie den Einbau eines Treppenlifts unterstützt, wobei bis zu 50.000 € pro Wohneinheit finanziert werden können.
Beide Förderungen gelten unabhängig vom Alter der Antragsteller und können eine signifikante finanzielle Erleichterung darstellen. Sie ermöglichen es, den Alltag im eigenen Zuhause trotz Mobilitätseinschränkungen bequemer und sicherer zu gestalten.
Die Förderungen der KfW für den Einbau von Treppenliften sind in zwei Hauptprogramme unterteilt: den Zuschuss 455-B und den Kredit 159. Beide Programme bieten unterschiedliche Vorteile und Möglichkeiten:
Bevor Sie einen Antrag stellen, prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für beide Förderungen erfüllen. Es kann vorteilhaft sein, zu bewerten, welches Programm besser zu Ihren spezifischen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten passt.
Es gibt noch weitere Förderprogramme & Zuschüsse, die Ihnen bei der Anschaffung Ihres Treppenliftes unterstützen können. Erfahren Sie mehr zu sämtlichen Förderungen.
Um von den Förderprogrammen der KfW für den Einbau eines Treppenlifts zu profitieren, ist es wichtig, den Antragsprozess genau zu verstehen.
Hier sind die entscheidenden Schritte und Hinweise:
Achten Sie darauf, dass Ihr Vorhaben den Kriterien der KfW entspricht. Dies umfasst Aspekte wie Barrierefreiheit, Wohnkomfort und die Einhaltung von Standards. Holen Sie ggf. vorab Beratung ein, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag den Anforderungen der KfW entspricht.
Die Kosten für den Einbau eines Treppenlifts können unter bestimmten Umständen steuerlich geltend gemacht werden. Dies bietet eine zusätzliche finanzielle Entlastung für Betroffene. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten:
Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung: