Für viele Menschen mit einer körperlichen Beeinträchtigung stellt die Anschaffung eines Treppenlifts eine finanzielle Belastung dar. Erst recht, wenn die eingeschränkte Mobilität vielleicht nur für einen vorübergehenden Zeitraum besteht. Eine gute Alternative zum Kauf eines Lifts ist es, den Treppenlift zu mieten.
Hinweis:
Auch beim Mieten eines Treppenlifts ist ein Zuschuss möglich.
Die Höhe der monatlichen Mietzahlungen für einen Treppenlift richtet sich nach:
Es ist empfehlenswert, vor der Unterzeichnung des Mietvertrages verschiedene Angebote zu vergleichen. Hier ist es entscheidend, ob man einen Sitzlift oder eher einen Plattformlift beziehungsweise einen Hublift benötigt. Auch die Mietzeit ist ein wichtiger Aspekt bei diesem Vergleich.
Beispielrechnung:
Bei jedem Modell eines gemieteten Treppenliftes wird eine Einmalzahlung bei Abschluss des Mietvertrages fällig. Durchschnittlich beläuft sich diese auf bis zu 3.500 Euro.
Da sich die persönlichen Ansprüche und Bedürfnisse ebenso stark unterscheiden wie die baulichen Besonderheiten vor Ort, können wir an dieser Stelle - oder auch am Telefon - keine verbindlichen Aussagen zum endgültigen Mietpreis oder zur Höhe der einmaligen Anzahlung machen. Im Rahmen einer individuellen Beratung durch unsere kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort lassen sich diesbezüglich alle Fragen beantworten. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um gleichzeitig Angebote zu vergleichen und in einem Beratungsgespräch zu erfahren, wie lange die Laufzeit sein sollte, wie hoch die Kosten für Sie liegen und welche alternativen Möglichkeiten Ihnen offenstehen.
Nach einem ausführlichen Beratungsgespräch entscheiden Sie sich in der Regel für eines der Treppenliftmodelle von einem Anbieter, mit dem wir von REAL Treppenlift zusammenarbeiten. Dafür erhalten Sie von uns ein entsprechendes Angebot, welches auf Ihre persönliche Situation abgestimmt ist.
Anschließend leisten Sie die einmalige Anzahlung und unser Fachpersonal wird den Treppenlift bei Ihnen einbauen. Für den gesamten Mietzeitraum stehen Ihnen unsere Serviceleistungen zur Verfügung. Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit wird der Treppenlift wieder abgebaut.
Im Mietvertrag enthalten sind folgende Regelungen:
Ist die Mobilität so stark eingeschränkt, dass über die Anmietung eines Treppenlifts nachgedacht wird, ist es ratsam, Pflegeleistungen bei der Pflegeversicherung zu beantragen.
In der Regel ist es nur dann sinnvoll, einen Treppenlift zu mieten, wenn aufgrund einer Erkrankung oder in der Rehabilitationsphase die persönliche Mobilität stark eingeschränkt ist. Doch auch dafür gibt es finanzielle Unterstützung durch die einzelnen Leistungsträger. Lesen Sie darüber mehr auf unsere Infoseite zum Thema Zuschüsse und Finanzierung.
TIPP:
Lassen Sie Ihren Anspruch bei der Pflegekasse prüfen!
Ja, diese Kosten gelten als “außergewöhnliche Belastung” und können steuerlich geltend gemacht werden.
Alternativ kann der Kauf eines neuen oder gebrauchten Treppenliftes die Lösung sein.
Grundsätzlich gelten hier die gleichen Ansprüche wie bei einem neuen Lift, also mindestens 2 Jahre, wobei einige Hersteller auch bis zu 10 Jahre gewähren. Da gemietete Treppenlifte in vielen Fällen gebrauchte Modelle sind, ist die Gewährleistungspflicht in der Regel auf 12 Monate beschränkt.
Nach der Anzahlung entstehen je nach Modell monatliche Mietkosten zwischen 50,- und 200,- Euro. Die Miete von gebrauchten Modellen ist kostengünstiger.
Um sich einen ersten Überblick zu verschaffen, rechnen Sie am besten mit einer Anzahlung in der Höhe von 50% des Kaufpreises. Ein gebrauchter Sitzlift für gerade Treppen ist um einen Preis von rund 2.000 Euro zu erstehen; beim Mietmodell wird eine Anzahlung von rund 1.000 Euro fällig.