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Real Treppenlift für Förderung Rentenversicherung
Barrierefreiheit Leicht Gemacht

Treppenlift-Förderung durch die Rentenversicherung:

Ihr Weg zur Mobilität

Entdecken Sie, wie die Deutsche Rentenversicherung Sie bei der Anschaffung eines Treppenlifts unterstützen kann. Erfahren Sie mehr über Förderbedingungen, Antragsprozesse und ergänzende Hilfen. 
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Rolle der Deutschen Rentenversicherung

Überblick über die Förderung

Die Deutsche Rentenversicherung spielt eine entscheidende Rolle bei der finanziellen Unterstützung von Maßnahmen, die die Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen ermöglichen. Dies schließt auch die Förderung von Treppenliften mit ein, insbesondere wenn diese für die Aufnahme oder Fortsetzung einer beruflichen Tätigkeit notwendig sind.

Ziel der Förderung ist es, behinderten Menschen eine aktive Teilnahme am Arbeitsleben zu ermöglichen und dadurch ihre Lebensqualität und Selbstständigkeit zu verbessern. Die Rentenversicherung erkennt an, dass ein barrierefreier Zugang zum Arbeitsplatz ein wesentlicher Bestandteil für die berufliche Integration ist.

Voraussetzungen

Die Deutsche Rentenversicherung stellt spezifische Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen zum Einbau von Treppenliften. Hier sind die wichtigsten Bedingungen:

  • Mindestens 15 Jahre Beitragszahlung: 
    Sie müssen mindestens 15 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, um für die Förderung in Frage zu kommen​​​​.
  • Notwendigkeit für die berufliche Teilhabe:
    Der Treppenlift muss für Ihre berufliche Tätigkeit oder die Rückkehr an den Arbeitsplatz nach einer Verletzung oder Krankheit unerlässlich sein.

Tipps zur Antragsstellung:

  • Prüfen Sie Ihre Beitragsdauer:
    Stellen Sie sicher, dass Sie die Mindestanforderungen der Beitragsdauer erfüllen.
  • Dokumentieren Sie die Notwendigkeit:
    Bereiten Sie Unterlagen vor, die die Notwendigkeit des Treppenlifts für Ihre Arbeitsplatzsituation belegen.
Wussten Sie...
  • Die Rentenversicherung tritt besonders dann als Förderer auf, wenn eine Verlegung des Arbeitsplatzes ins Erdgeschoss nicht möglich ist und somit ein Treppenlift eine notwendige Maßnahme darstellt.

Hinweis:

Eine wichtige Voraussetzung für die Förderung durch die Rentenversicherung ist, dass der Antragsteller mindestens 15 Jahre Beitragszahlungen geleistet hat. Jeder Antrag wird individuell geprüft, wobei die spezifischen Umstände des Antragstellers berücksichtigt werden​​.

Antragsverfahren

Wie beantragt man eine Förderung

Das Antragsverfahren für die Förderung eines Treppenlifts durch die Deutsche Rentenversicherung folgt einem festgelegten Prozess.

Hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:

1. Vorprüfung der Voraussetzungen:

  • Überprüfen Sie, ob Sie die Mindestanforderungen der Beitragsdauer von 15 Jahren erfüllen.

2. Antragsstellung

  • Der Antrag wird direkt bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht.

Erforderliche Dokumente & Nachweise

  • Nachweis der Beitragszahlung:
    Belege über Ihre Beitragsdauer zur Rentenversicherung.
  • Medizinische Unterlagen:
    Ärztliche Atteste, die die Notwendigkeit eines Treppenlifts für die Teilhabe am Arbeitsleben bestätigen.
  • Kostenvoranschläge:
    Angebote von Anbietern für den Treppenlift.
  • Berufliche Unterlagen:
    Nachweise über Ihre berufliche Situation und wie der Treppenlift die Teilhabe am Arbeitsleben unterstützt.
Expertenwissen

Häufige Fragen zum Thema
Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung

Personen, die mindestens 15 Jahre Beitragszahlungen geleistet haben und einen Treppenlift für die berufliche Teilhabe benötigen.
Nachweis der Beitragsdauer, ärztliche Atteste, Kostenvoranschläge und berufliche Unterlagen.
Die Höhe der Förderung wird individuell von der Rentenversicherung basierend auf dem Bedarf und den Antragsunterlagen festgelegt.
In der Regel ist eine Kombination mit anderen Förderungen möglich, sofern keine Überschneidungen bei den Zuständigkeiten bestehen.

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