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Real Treppenlift für Zuschuss Sozialamt
Finanzielle Unterstützung beim Einbau

Treppenlift-Förderung durch das Sozialamt:

Ihr Weg zur Mobilität

Entdecken Sie in unserem umfassenden Leitfaden, wie Sie finanzielle Unterstützung für einen Treppenlift durch das Sozialamt erhalten können. 

Erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen, den Antragsprozess und alternative Finanzierungsmöglichkeiten, um Ihr Zuhause barrierefrei zu gestalten.
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Wichtige Informationen zur Förderung

Voraussetzungen für die
Treppenlift-Förderung durch das Sozialamt

Das Sozialamt stellt eine entscheidende Anlaufstelle für die Finanzierung eines Treppenlifts dar, besonders wenn andere Fördermöglichkeiten nicht verfügbar sind. Hier sind die zentralen Voraussetzungen und rechtlichen Grundlagen, die für eine Kostenübernahme relevant sind:

  • Letzte Anlaufstelle:
    Das Sozialamt kommt als Förderer eines Treppenlifts erst in Betracht, wenn andere Finanzierungshilfen wie Kredite oder Zuschüsse anderer Institutionen ausgeschöpft oder abgelehnt wurden.
  • Notwendige Voraussetzungen:

    Einholung eines Kostenvoranschlags: 
    Dieser ist in der Regel erforderlich, um einen Zuschuss zu erhalten. Es empfiehlt sich, mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen.

    Auswahl des günstigsten Angebots:
    Das Sozialamt übernimmt die Kosten nur für das günstigste, für die jeweilige Situation notwendige Treppenlift-Modell.

    Nachweis der medizinischen Notwendigkeit:
    Ein entsprechendes Attest ist erforderlich, um den Bedarf für einen Treppenlift zu belegen.

Prozess der Antragsstellung & Prüfung

Der Prozess der Antragstellung und Finanzprüfung für die Förderung eines Treppenlifts durch das Sozialamt ist entscheidend und erfordert sorgfältige Vorbereitung. Hier ein detaillierter Überblick:

Antragsprozess beim Sozialamt:

  • Anträge bei anderen Anlaufstellen:
    Zunächst müssen Anträge bei möglichen alternativen Förderern, wie der Pflegeversicherung, gestellt werden.
  • Nachweise über Ablehnungen:
    Sammeln Sie sämtliche Ablehnungsbescheide, um zu belegen, dass andere Finanzierungsquellen nicht verfügbar sind.

Finanzprüfung:

  • Offenlegung der finanziellen Verhältnisse:
    Bereiten Sie detaillierte Unterlagen über Ihr Einkommen und Vermögen vor.
  • Nachweis der Unzumutbarkeit der Kosten:
    Erläutern Sie, warum die Übernahme der Kosten für den Treppenlift für Sie finanziell nicht tragbar ist.

Empfehlungen

  • Vollständige Dokumentation:
    Halten Sie alle Dokumente, Anträge und Kommunikationen sorgfältig fest.
  • Beratung suchen:
    Nutzen Sie Fachberatungen, um Ihren Antrag optimal zu gestalten.
  • Frühzeitige Antragsstellung:
    Beginnen Sie den Prozess so früh wie möglich, um Verzögerungen zu vermeiden.
Rechtliche Grundlagen
  • Gemäß §§ 71 SGB 12 und 77, 113 SGB 9 werden Leistungen nur dann gewährt, wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist und die Einkommens- und Vermögensverhältnisse keine Eigenfinanzierung ermöglichen.
  • Die Leistungen können teilweise auch als Darlehen gewährt werden und müssen dann zurückgezahlt werden.

Hinweis:

Es gibt noch weitere Förderprogramme & Zuschüsse, die Ihnen bei der Anschaffung Ihres Treppenliftes unterstützen können. Erfahren Sie mehr zu sämtlichen Förderungen.

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Expertenwissen

Häufige Fragen zum Thema
Förderung durch das Sozialamt

Beginnen Sie mit der Antragstellung bei anderen möglichen Förderern wie der Pflegeversicherung. Sammeln Sie alle Ablehnungsbescheide, da diese beim Sozialamt vorgelegt werden müssen.
Ja, Sie müssen detaillierte Unterlagen über Ihr Einkommen und Vermögen vorlegen, um zu beweisen, dass Ihnen die Kosten für den Treppenlift nicht zumutbar sind.
Das Sozialamt übernimmt in der Regel die Kosten für das günstigste, für Ihre Situation notwendige Modell. Holen Sie daher mehrere Kostenvoranschläge ein und vergleichen Sie diese.
Bei Vorliegen eines Pflegegrads sollten Sie zuerst einen Zuschuss bei der Pflegeversicherung beantragen, da diese bis zu 4.000 Euro pro Person bereitstellen kann.

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